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Die Beschlagnahme von Feindpatenten im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg

Wurden nach dem Zweiten Weltkrieg alle deutschen Patente für nichtig erklärt? Gibt es eine Zusammenstellung der vereinnahmten Patente? Darauf will diese Seite einige Antworten versuchen.

Ein Patent ist nur im Geltungsbereich des jeweiligen Patentgesetzes wirksam. Firmen melden deshalb im Ausland Patente an, um ihre Erfindungen auch dort vor unerlaubter Nachahmung zu schützen. Im Jahr 1938 waren laut Statistik im "Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen" 14,2 % der Anmeldungen beim Reichspatentamt aus dem Ausland. (1) Davon die meisten aus den USA.

Anzahl der Patentanmeldungen im Deutschen Reich nach Land ihrer Herkunft

Jahr

Vereinigte Staaten von Amerika Großbritannien

zum Vergleich: Anmeldungen aus dem
Deutschen Reich

1932 1930 1208 51515
1933 1888 1154 44981
1934 1695 1130 43114
1935 1649 1138 44680
1936 1848 1103 47363
1937 1994 1030 48510
1938 1957 939 48241

Deutsche meldeten auch Patente im Ausland an, in den Statistiken wird zwischen angemeldeten (GB) und erteilten (USA) Patenten unterschieden (2):

Patentanmeldungen in Großbritannien


Jahr

Insgesamt davon aus dem Deutschen Reich
1935 36116 4481
1936 35867 4687
1937 36266 5203
Patenterteilungen in den USA
Jahr Insgesamt davon aus dem Deutschen Reich
1935 44549 2196
1936 44398 2068
1937 42887 2106

Mit dem Polenfeldzug löste das Deutsche Reich am 1. September 1939 den Zweiten Weltkrieg aus, Großbritannien und Frankreich erklärten zwei Tage später Deutschland den Krieg.
Zu Kriegsbeginn erließ die Reichsverwaltung die "Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete des Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichenrechts vom 1. September 1939". (3) Hauptsächlich geht es darin um Fristverlängerungen und Erleichterungen bei Gebührenzahlungen. Ausländische Patentinhaber betraf die Verordnung nur insoweit, dass ihnen diese Erleichterungen nur gewährt werden, wenn das Ausland deutschen Staatsangehörigen gleichartiges gewährt, § 7 der Verordnung. Die Verordnung trat rückwirkend in Kraft, ab 26. August, dem Tag der deutschen Mobilmachung.

Auf Grundlage des "Patents, Designs, Copyright and Trade Marks (Emergency) Act, 1939" vom 21. Sept. 1939 machten die Briten, wie schon im Ersten Weltkrieg, den Anfang mit der Beschlagnahme von Feindpatenten. (4) Das "Official Journal (Patents)" vom 25. Oktober 1939 vermerkt die ersten Gesuche auf Lizenzen für englische Patente, die Deutschen gehörten. Hier als PDF.
Wenige Monate später, am 26. Februar 1940 wurde "im Wege der Vergeltung" vom Reichsminister der Justiz die "Verordnung über gewerbliche Schutzrechte britischer Staatsangehöriger" erlassen. Gemäß Bekanntmachung vom 7. März 1940 sollten die britische Inhaber der betroffenen Patente "Gelegenheit zur Äußerung erhalten", bevor das Reichspatentamt die "Ausübungsrechte" erteilte.(5)
Im Patentblatt vom 11. April 1940 sind die ersten beiden Anträge mitgeteilt: Unter den Aktenzeichen "Verg. Pat. I. 1.40" und "Verg. Pat. I. 2.40" meldete die Firma Zschimmer & Schwarz, Greiz-Dölau, Interesse an den deutschen Patenten 662538 und 682256 an, Inhaber "Imperial Chemical Industries Limited, London". Ob den Anträgen stattgegeben wurde, geht aus dem Patentblatt nicht hervor. Dazu später etwas mehr.

Kanada (27. Okt. 1939), Australien (15. Dez. 1939), die Südafrikanische Union (15. Febr. 1940) und Indien (17. Febr. 1940) ermöglichten mit ähnlichen Verordnungen wie dem britischen Patents, Designs, Copyright and Trade Marks (Emergency) Act die Nutzung deutscher Patente. Worauf Deutschland wieder "im Wege der Vergeltung" Verordnungen über gewerbliche Schutzrechte kanadischer Staatsangehöriger (11.07.1940), Angehöriger der südafrikanischen Union (17.07.1940) und für Australier (10.08.1940) erließ. (6)
Im Patentblatt habe ich allerdings keinen Antrag auf Nutzung eines Patents gefunden, dass sich auf die Verordnungen über Australien, Kanada, Indien oder der Südafrikanischen Union bezog.

Es gibt einen einzigen Antrag im Patentblatt vom 29. Mai 1941 auf Erteilung der Ausübungsrechte an einem polnischen Patent, Nr. 14771, Inhaber die Tootal Broadhurst Lee Co. Ltd., Manchester, damals eine bedeutende Textilfabrik. Antagsteller: Die I.G. Farbenindustrie Akt.-Ges., Frankfurt a. M.
Polen war zwischen dem Deutschen Reich und der Sowjetunion aufgeteilt. Der deutsche Teil wiederum ab Oktober 1939 teils dem Deutschen Reich angeschlossen, der Rest als Generalgouvernement bezeichnet.
Das polnische Patentamt unterstand dem Generalgouvernement. (In einer Bekanntmachung vom 31.05.1940 werden die Namen der jüdischen Patentanwälte und ihrer einstweiligen Nachfolger aufgeführt.) Für die Aufsicht über das polnische Patentamt und seine Vertretung nach außen wurde die Dienstbezeichnung "Dirigent für das Patentamt" geschaffen. Dem ehemaligen Direktor im Reichspatentamt, Senatspräsident Geheimer Justizrat Wolfgang Kühnast wurde dieses Amt übertragen (7)
Durch Anordnungen der Abteilung Justiz im Generalgouvernement konnten auch an den im Generalgouvernement wirksamen Patentrechten Ausübungsrechte erteilt werden. Das betraf polnische Patente die Briten, Kanadiern, Südafrikanern, Australiern und Amerikanern zustanden.(8) Ob der I.G. Farbenindustrie das gewünschte Ausübungsrecht übertragen wurde, geht leider, wie erwähnt nicht aus dem Patentblatt hervor. Das polnische Patentamt in der Elektoralnastr. 2 in Warschau wurde während des Warschauer Aufstandes zerstört.(9)

Deutschland und Italien erklärten den USA am 11. Dezember 1941 den Krieg. "Zur Vergeltung" für die in den USA gegen Patente deutscher Staatsangehöriger getroffenen Maßnahmen erließ das Reichsjustizministerium im Dezember 1942 eine Verordnung. Sie glich sinngemäß der weiter oben erwähnten Verordnung über die gewerblichen Schutzrechte britischer Staatsbürger.(10)

Nur wenige deutsche Firmen, die damals Anträge auf Ausübungsrechte stellten, kennt man heute vielleicht noch:
Auto Union AG, I.G. Farbenindustrie, Fried. Krupp AG, Siemens-Schuckert, Siemens & Halske, Zeiß Ikon.
Für die Zeit von 1940 bis 1945 habe ich 190 Anträge gefunden, die an Ausübungsrechten für deutsche Patente in britischem Besitz interessiert waren. Und 99 Anträge für die Nutzung von Patenten, die US Firmen gehörten.
Wieviel davon wurden genehmigt? Im Bundesarchiv sind unter der Signatur R 131 auch Vergeltungsakten aufbewahrt. Der Internetseite des Bundesarchivs, Außenstelle Berlin-Lichterfelde kann man folgende Zahlen entnehmen:
Anzahl der erteilten Ausübungsrechte, an Patenten: 4; Gebrauchsmuster: 1; Patentanmeldungen 1.
Anzahl der abgelehnten Anträge, an Patenten: 175. Gebrauchsmuster 1. Patentanmeldungen 14.
Wenn im Bundesarchiv auch nicht alle Akten vorhanden sind, so kann man diesen Zahlen doch entnehmen, dass die Beschlagnahme von GB und US Patenten eher die Ausnahme war.

Im Gegensatz zum deutschen Patentblatt sind im britischen Official Journal auch die genehmigten Anträge, "Licenses granted", mitgeteilt:
Wie in diesem PDF zu sehen, wurde das Urheberrecht an einem Werk des Dichters Rainer Maria Rilke an den Verlag Sidgwick & Jackson, Ltd. übertragen. (Ebenso vermerkt ist die Übertragung des Urheberrechts an "Sarnia Cherie", der Hymne der englischen Kanalinsel Guernsey, die bis Mai 1945 von deutschen Truppen besetzt war.)
Man sieht, der Feindbegriff im britischen Emergency Act 1939 war offenbar weit gefasst: So beantragte am 10. August 1944 die "The Modern Art Gallery, Ltd" das Copyright an Reproduktionen von Gemälden des spanischen Malers Pablo Picasso, der damals im von Deutschland besetzten Frankreich lebte. Das Copyright gehörte "Les Editiones Du Chêne" in Paris. Hier der Eintrag im The Official Journal (Patents) vom 23. Aug. 1944 als PDF.

Feindpatente beschlagnahmen? Yes, we can

Wer Science Fiction Filme mag, denkt bei Alien gleich an Außerirdische. Im Englischen hat der Begriff aber auch die Bedeutung "Ausländer". In den USA gab es das "Office of the Alien Property Custodian", es wurde 1917 im Zusammenhang mit dem "Trading with the Enemy Act" gegründet. Alien Property Custodian, APC, lässt sich etwa mit "Treuhänder für ausländisches Eigentum" übersetzen.
In den 1920er Jahren gab es einige Skandale um den APC bezüglich der Verwertung von im ersten Weltkrieg beschlagnahmten US Patenten mit deutschen Inhabern. Nachdem im Dezember 1941 Japan und Deutschland den USA den Krieg erklärten unterstellte Präsident Franklin D. Roosevelt im März 1942 mit Executive Order 9095 den APC seiner direkten Kontrolle als unabhängige Behörde innerhalb des "Office of Emergency Management". Aufgelöst wurde das Office of the Alien Property Custodian im Jahr 1966 von Präsident Lyndon B. Johnson durch Executive Order 11281.

Das Office of the Alien Property Custodian konnte in den USA Eigentum beschlagnahmen, das Angehörigen von Feindstaaten gehörte. Die erste Beschlagnahmeverfügung, Vesting Order No.1 vom 25. März 1942 galt dem US Besitz der I.G. Farbenindustrie. "Interest of IGF in certain contracts, and agreements, and in the capital stock, patents, contracts and other rights in and of Standard Catalytic Co. and Jasco Inc.; all patents and patent applications held by or in the name of Standard I.G. Co., Standard Catalytic Co., Jasco Inc., and W.E. Currie."
Allein mit dieser ersten Verfügung wurden hunderte von Patentanmeldungen und erteilten US Patenten der Kontrolle des APC übertragen.

Insgesamt wurden vom APC von 1942 bis 1952 die Rechte an ca. 46.000 US Patenten und Patentanmeldungen übernommen.
Es gehörten deutschen Staatsangehörigen 26.713 US Patente und 2.962 US Patentanmeldungen
Und japanischen Staatsangehörigen: 1.126 US Patente und 72 US Patentanmeldungen
(11)

Wo ist der Rest? Die Verordnungen erlaubten erlaubten auch die Beschlagnahme von US Patenten und Patentanmeldungen, deren Inhaber keine Deutschen oder Japaner waren, deren Heimatland aber von deutschen oder japanischen Truppen besetzt war. Davon betroffen waren beispielsweise Niederländer (1415 Stück), Polen (120) oder Norweger mit 674 US Patenten und Anmeldungen.

Die meisten vom APC beschlagnahmenten US Patente, die weder Deutschen noch Japanern gehörten waren, stammten von Franzosen.
Auf den APC wurden zwangsweise 7125 US Patente und 731 US Patentanmeldungen übertragen, die franz. Staatsangehörigen gehörten. Zwei Beispiele:
Schlumberger Limited ist heute das weltweit führende Unternehmen auf dem Gebiet der Erkundung von Öl- und Gaslagerstätten. Gegründet wurde die Firma im Jahr 1926 von den aus Frankreich stammenden Brüdern Conrad und Marcel Schlumberger. Obwohl der Hauptsitz der Firma 1940 nach Houston, Texas verlegt wurde, beschlagnahmte der Alien Property Custodian mehrere Patentanmeldungen und Patente von Marcel Schlumberger.
Der wohl prominenteste Erfinder, der kein Feind war, dessen Patent aber von den Amerikanern beschlagnahmt wurde, war Antoine de Saint-Exupéry. Der Schriftsteller und Pilot hatte das Pech, als Franzose Staatsangehöriger eines von Deutschland besetzten Landes zu sein.
Auf seinem US Patent Nr. 2536728 , 1941 angemeldet, steht "vested in the Attorney General of the United States". Warum heißt es nicht "vested in the alien property custodian"? Weil durch Executive Order 9788 die Aufgaben und Befugnisse ab 1947 auf den Attorney General übertragen wurden. Das Patent wurde 1951 erteilt. (Näheres zu Saint-Exupéry habe ich auf meiner Seite Wühltisch unter "S".)

Die vom APC erlassenen Beschlagnahmeverfügungen (vesting orders) wurden im "Federal Register" bekanntgemacht. Bei Patenten auch in der "Official Gazette of the US Patent Office". Hier ein Beispiel als PDF. Darin die Titelseite vom 1. Juni 1943 und die Seiten mit APC applications. (Unter Class 102, 164 und 166 finden sich die oben erwähnten Patentanmeldungen von Marcel Schlumberger. Und unten auf der letzten Seite eine Anmeldung von Walther Bauersfeld, der bei Zeiss in Jena das erste Planetarium konstruierte.)

Eine Bemerkung zu den Patent Applications, den Patentanmeldungen. Im Gegensatz etwa zu Deutschland wurden in den USA nur erteilte Patente der Öffentlichkeit bekanntgemacht, aber keine Patentanmeldungen. (Erst durch eine Gesetzesreform unter Präsident Clinton werden die seit dem 29.11.2000 eingereichten Anmeldungen, von Ausnahmen abgesehen, veröffentlicht.)
Da man aber während des Krieges die vom APC beschlagnahmten Anmeldungen der amerikanischen Öffentlichkeit mitteilen wollte, wurden sie 1943 ausnahmsweise veröffentlicht.
Sie werden als "A.P.C. published applications" bezeichnet und gelten in Patentverfahren als veröffentlichte Druckschriften.  Bibliographische Angaben finden sich in einer
Datenbank der Queen's University in Kanada.
Volltexte bei der "New York Public Library". US Klasse 1 - 41 
http://www.nypl.org/node/293269
US Klasse 42 - 81  http://www.nypl.org/node/299239

US Klasse 82 - 105 http://www.nypl.org/node/303526 

US Klasse ab 106 
http://www.nypl.org/node/310637
Insgesamt wurden ca. 2960 APC Dokumente veröffentlicht.
(12) So sieht eine Titelseite aus, hier als PDF.

Gegen eine einmalige Gebühr von 50 US $ für das erste und 5 US $ für jedes weitere beschlagnahmte Patent wurden Lizenzen ausgegeben. Ab August 1943 wurden eine Flatrate von 15 US $ pro Patent eingeführt.(13)
Der APC vergab keine ausschließlichen Lizenzen, weitere Interessenten konnten also die gleiche Lizenz erwerben. Aus Vorkriegszeiten bereits bestehende auschließliche Lizenzen konnten weiter gelten, die Lizenzgebühr war aber an den APC zu entrichten. Wer
sich diese Lizenzgebühren sparen wollte, konnte die alte Lizenz durch die kostenlose APC Lizenz ersetzen.
Davon machte etwa der Lizenznehmer der Raschig Patente Gebrauch. Das von der Firma
Dr. F. Raschig GmbH, Ludwigshafen, erfundene Verfahren dient zur Herstellung von Chlorbenzol und Phenol. Eine 1939 in den USA errrichte Anlage nach diesem Verfahren hatte eine Tagesleistung von 20 Tonnen. (14)
Die General Electric Co. übertrug ihre von der Friedr. Krupp AG stammenden Hartmetall Patente an den Alien Property Custodian um dem APC gegenüber keine Lizenzgebühren zahlen zu müssen. Darunter einige von Karl Schröter stammenden US Patente, Schröter erfand Mitte der 1920er Jahre einen extrem harten Werkstoff, dem Schlosserlehrling unter dem Markennamen Widia bekannt. (15)

Nach 1945:
F.I.A.T. und Fenstergardinen für Moskau

Der Zweite Weltkrieg endete für Deutschland am 8. Mai 1945, in Japan erst am 2. September. Zum Jahresende 1945 waren vom Alien Property Custodian Lizenzen für 9393 Patente und Patentanmeldungen aus Feindstaaten vergeben und für 11 Patente mit nichtfeindlichen Staatsangehörigen als Besitzer. (16)
Im Jahr darauf, im Juni 1946 gab James E. Markham, der Leiter des APC bekannt, dass Kurzauszüge von beschlagnahmten US Patenten deutscher und japanischer Anmelder zu verkaufen waren. Es handelte sich um 8000 Chemie Patent Abstracts und 37000 Patent Abstracts auf dem Gebiet der Mechanik und Elektrik. Die Chemie Patente umfassten 34 Bände, ein Band wurde für einen Dollar verkauft. Die Elektro/Mechanik Patente waren für jede der über 300 US Patentklassen erhältlich. Die Preise pro Klasse reichten von 10 Cent bis zu einem Dollar.(17) Ein Nutzungsrecht war damit aber nicht verbunden.

FIAT ist der größte italienische Autohersteller. Es ist aber auch die Abkürzung für "Field Information Agency Technical". Aufgabe dieser ca. 1000 Mann starken Einheit der US Army war die Erfassung und Dokumentation der deutschen Technik und Forschung. Grundlage war eine Anordnung von Präsident Truman vom 25. August 1945, die Executive Order 9604 : "Es ist die Ansicht dieser Regierung, dass feindliche wissenschaftliche und industrielle Informationen schnell, öffentlich, frei und allgemein verbreitet werden sollen." (18) Die FIAT durchstöberte deshalb bis 1947 deutsche Industriebetriebe, die Ergebnisse dieser Bemühungen sind als "Fiat Berichte" veröffentlicht. (19)

Nicht zu verwechseln mit den "FIAT Berichten" sind die "FIAT Filme". Aber der Reihe nach:
Am 21. April 1945 wurde die Arbeit im Berliner Reichspatentamt eingestellt. Am 27. April richtete sich die Rote Armee, zunächst mit einem Lazarett in der Kantine, in dem Gebäude ein. Nach einer Hausbegehung hoher russsicher Offiziere wurde in den nächsten zwei Monaten folgendes nach Moskau geschickt: Ein kompletter Satz der deutschen Patentschriften, eine Vielzahl ausländischer Patentschriften, Dissertationen, Bücher, Zeitschriften, 85 Schreibmaschinen, 511 Fernsprechapparate, 4 Reproduktionsapparate, der gesamte Vorrat an Schreibpapier nebst Briefumschlägen sowie 38 Pakete mit Fenstergardinen. (20)

Berlin wurde in Sektoren aufgeteilt, Kreuzberg, die Gitschiner Strasse und damit das Patentamt lagen im amerikanischen Sektor. Ab 1946 begann FIAT 146.000 Akten von Patentanmeldungen und nicht mehr gedruckte Patentschriften auf Mikrofilm aufzunehmen, die "FIAT-Filme".  (21) Die anderen drei Siegermächte bekamen Kopien. (Eine Filmkopie befindet sich jetzt im Technischen Informationszentrum in Berlin, Gitschinerstr. Viele der verfilmten Akten sind jetzt auch in den Patentdatenbanken, wie etwa hier in "espacenet"). Auszüge aus den 146.000  Akten erschienen 1948-1949 unter dem Titel  "Auszüge deutscher Patentanmeldungen".(22)
Waren damit diese Patentanmeldungen beschlagnahmt oder für nichtig erklärt? Nein, weil erteilte Patente aber auch die Anmeldungen im Berliner Patentamt schon immer eingesehen werden konnten. Auch ohne Krieg hätte das Ausland Kenntnis der deutschen Patentanmeldungen erhalten. Nur musste man dazu selbst nach Berlin kommen oder die Dienste eines Patentberichterstatters in Anspruch nehmen. Die Mikrofilme erleichterten also nur den Zugang zu den deutschen Patentanmeldungen. Die FIAT Filme stellen daher keine Patententeignung dar. Allerdings hätte sich der deutsche Erfinder mit einem Patent im Ausland gegen unerlaubte Nachahmung schützen können, was ihm zu jener Zeit noch nicht wieder möglich war.
Könnten sich unter den Anmeldungen Geheimanmeldungen befunden haben? Die Geheimabteilung wurde bereits im Dezember 1943 nach Striegau (Strzegom) in Schlesien verlegt. Die Geheimpatente wurden im Februar 1945 in ein Bergwerk nach Heringen (Werra) in Hessen gebracht und kurz vor Eintreffen der Amis vernichtet.(23) In Berlin könnten also höchstens noch geheime Anmeldungen aus dem Zeitraum Februar bis April 45 vorhanden gewesen sein.
Hier zwei Artikel über die Arbeit der FIAT aus dem "Spiegel" Nr. 4, 1948 und dem "Spiegel" Nr. 23 von 1951.

Das Londoner Abkommen

Es stimmt nicht, dass deutsche Patente nach dem zweiten Weltkrieg für nichtig erklärt oder beschlagnahmt wurden. Denn deutsche Patente sind in Deutschland erteilte Patente. Das Patentamt war geschlossen, es war daher nicht möglich Gebühren zu entrichten, trotzdem sind die Patente nicht verfallen. Auf Antrag wurde sogar die Laufzeit bestimmter Patente verlängert, indem der Zeitraum vom 8. Mai 1945 bis 7. Mai 1950 nicht auf die Patentdauer angerechnet wurde. (24)
Was wurde nach 1945 aus den ausländischen Patenten in deutschem Besitz?
Durch das Kontrollratsgesetz Nr. 5 -Übernahme und Erfassung des deutschen Vermögens im Ausland-, vom 30. Oktober 1945 sind sämtliche deutsche Auslandswerte beschlagnahmt worden. Dazu gehörten nach Artikel X des Gesetztes auch Patente, Warenzeichen und Lizenzrechte.
Was mit den beschlagnahmten deutschen Patenten geschehen sollte, war Gegenstand einer Konferenz, die 1946 unter der Leitung von Harold Saunders, Comptroller General des Britischen Patentamts, in London stattfand. Ergebnis war das "Londoner Abkommen über die Behandlung deutscher Patente, vom 27. Juli 1946". Der gute Harold wurde dafür sogar von König Georg VI. zum Ritter geschlagen und durfte sich forthin "Sir" nennen.(25) Das Abkommen ist am 30. November 1946 in Kraft getreten.
Die unter das Abkommen fallenden Patente konnten der Öffentlichkeit bereitgestellt oder zum öffentlichen Besitz erklärt werden. Ebenso durften den Untertanen der Staaten, die dem Abkommen beigetreten waren, Freilizenzen angeboten werden. Allein in Großbritannien gab es ca. 20.000 Patente, die unter das Lononer Abkommen fielen.(26)
Damit war den früheren deutschen Besitzern nicht nur die Verfügungsgewalt über ihre Auslandspatente entzogen, der Export deutscher Waren konnte auch unmöglich gemacht werden, weil dem Exporteur sein eigenes, nunmehr beschlagnahmte Patent entgegengehalten werden konnte. Denn diese Patente waren eben nicht für "nichtig" erklärt worden, sondern waren weiter gültig. Eine Nichtigerklärung wäre für den deutschen Besitzer das kleinere Übel gewesen. Noch Anfang der 1950er Jahre erschwerten einige Staaten den deutschen Export durch Erhebung von Lizenzgebühren auf die Benutzung deutscher Schutzrechte.(27)

Was wurde aus Patenten in deutschem Besitz in Schweden und der Schweiz? Die beiden Länder waren im Krieg neutral geblieben und lehnten die im Kontrollratsgesetz Nr. 5 vorgesehene Enteignung deutschen Auslandsvermögen ab. Um den Zweck des Gesetztes, die "Ausschaltung des deutschen Kriegspotentials" zu verwirklichen wurden Sonderabkommen vereinbart. (28)
Die USA, Frankreich und Großbritannien schlossen mit Schweden das "Washingtoner Abkommen über die Liquidation deutscher Vermögenswerte in Schweden vom 18. Juli 1946". Die westlichen Alliierten forderten von Schweden 7155 kg Gold zurück, welches aus Belgien stammte und die schwedische Reichsbank von Deutschland erworben hatte. Das schwedische Fluchtkapitalbüro, Flyktkapitalbyran, hatte die deutschen Vermögenswerte, darunter die Patente zu liquidieren. Die betroffenen Deutschen sollten entschädigt werden. (29)
Die USA, Frankreich und Großbritannien schlossen mit der Schweiz das "Washingtoner Abkommen über die Liquidation deutschen Eigentums in der Schweiz vom 25. Mai 1946" . Hauptsächlich ging es hier um die Rückerstattung des Goldes, welches Deutschland in die Schweiz geschafft hatte. Patente deutscher Staatsangehöriger wurden von der schweizerischen Verrechnungsstelle liquidiert. Das Abkommen sah aber ebenfalls eine Entschädigung der betroffenen Deutschen vor. (30)

Wie viel waren die im und nach dem Zweiten Weltkrieg beschlagnahmten deutschen Auslandspatente Wert? Wie berechnet sich ein Wert? Entgangene Lizenzgebühren, Entgangene Exporterlöse? In einer Dissertation wird der Wert der Patente mit 1 bis 1,5 Milliarden DM und der Wert der Auslandswarenzeichen (waren auch beschlagnahmt) mit 3 bis 4,5 Milliarden DM angegeben. In einer Mitteilung des US Justizministeriums wird der Wert der Produktion unter APC Lizenzen auf über 100 Millionen US Dollar geschätzt. (31) Und in einem Artikel des "Spiegel" vom 11. Oktober 1950 ist von 12 Milliarden DM die Rede. (Hübsche Summen, aber Deutschland musste ja unbedingt den Krieg beginnen...)

In Frankreich durften Deutsche ab 1946 wieder ihre Erfindungen zum Patent anmelden, in den USA war das ab 6. August 1947 möglich, Public Law 380. Großbritannien erlaubte Patentanmeldungen ab 8. April 1948 durch Trading with the enemy order Nr. 725, 726, 727.
In der Sowjetunion konnten Deutsche ab Mitte 1948 Urheberscheine oder Patente beantragen. (32)

Das Reichsgesetzblatt, Teil I. und II. kann man bei der österreichischen Nationalbibliothek einsehen.

(1) Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen, Nr. 3, 30. März 1939, Seite 34 (Während des Krieges wurden Auslandsanmeldungen nicht mehr in der Statistik veröffentlicht.)

(2) Angaben für Großbritannien aus: Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen, Nr. 6, 30. Juni 1938, Seite 147 f
Angaben für USA aus: Journal of the Patent Office Society, Washington, D.C., February, 1939, Seite 128

(3) Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete des Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichenrechts. Vom 1. September 1939; in: Patentblatt, 14. September 1939, Seite 1089, 1090. Siehe auch Reichsgesetzblatt, Teil II, 1939, Seite 958,959

(4) Patents-, Designs, Copyright and Trade Marks (Emergency) Act, 1939.
Florian Mächtel, Das Patentrecht im Krieg, 2009, Mohr Siebeck Tübingen, Seite 356

(5) Verordnung über gewerbliche Schutzrechte britischer Staatsangehöriger, Reichsgesetzblatt, 1940, Teil I, Seite 424, 425.
§ 1 der Verordnung:
"(1) An den im Inland wirksamen Patent- und Gebrauchsmusterrechten, die Angehörigen des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland (btritischen Staatsangehörigen) zustehen, können zur Wahrung allgemeiner Belange Ausübungsrechte erteilt werden. Dies gilt auch dann, wenn einem anderen an dem Patent oder Gebrauchsmuster ein Recht zur ausschließlichen Benutzung der geschützten Erfindung zusteht.
(2) Ein Ausübungsrecht nach Abs. 1 kann auch dem erteilt werden, der bereits aus einem anderen Rechtsgrund zur Benutzung der geschützten Erfindung befugt ist."
Bekanntmachung über das Verfahren auf Grund der
Verordnung über gewerbliche Schutzrechte britischer Staatsangehöriger vom 26. Februar 1940; vom 7. März 1940, Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen, Nr. 3, 28. März 1940, Seite 46, 47

(6) Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen, 1940, Seite 109, 138
Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, (GRUR), Nr. 8/9, 1940, Seite 390

(7) "Bestellung der einstweiligen Nachfolger der jüdischen Patentanwälte und der einstweiligen Vertreter der z. Z. abwesenden Patentanwälte"; "Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen, Nr. 7/8, 22. August 1940, Seite 109, 110
"Erlaß über die Dienstbezeichnung "Dirigent für das Patentamt" vom 15 Oktober 1940; Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen, Nr. 12, 31. Dezember 1940, Seite 192
"Bekanntmachung betreffend die Aufsicht über das Patentamt in Warschau und seine Vertretung nach außen" vom 29. April 1940; Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen, Nr. 6, 27. Juni 1940, Seite 87

(8) "Anordnung über gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte der Staatsangehörigen Großbritanniens und Nordirlands, Kanadas, der Südafrikanischen Union und Australiens" vom 16. Oktober 1940; Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen, Nr. 12, 31. Dezember 1940, Seite 192, 193
"Anordnung über gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte von Angehörigen der Vereinigten Staaten von Amerika", vom 3. Februar 1943; Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen, Nr. 4, 29. April 1943, Seite 53

9) http://www.uprp.pl/rozne/raport_2006.pdf Seite 13

(10) "Verordnung über gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte von Angehörigen der Vereinigten Staaten von Amerika" vom 22. Dezember 1942; Reichsgesetzblatt I, 1942, Seite 737 und
Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen, Nr. 1, 28. Januar 1943, Seite 2

(11) Michael J. White, US Alien Property Custodian patent documents: A legacy prior art collection from World War II- Part 1 History, Part 2. Statiscics, in: World Patent Information 29 (2007), Seite 339-345 und 30 (2008), Seite 34-42
Der Teil 1 ist hier als PDF

(12) In Depatisnet, der Internet Patent Datenbank des DPMA sind nur Veröffentlichungsnummer und -Datum vorhanden, manchmal das Anmeldedatum, aber kein Volltext. Um die Datensätze zu sehen, gehen Sie auf Depatisnet, Recherche, Experte, und geben diese Suchanfrage ein:
PN = US000000?AP

(13) John Ernest Roe, "War Measures, the Alien Property Custodian and Patents", Journal of the Patent Office Society, October, 1943, Vol. XXV, No. 10, Seiten 692-728, hier S. 713 ("...a flat charge of $15 for each patent")

(14) Dr. W. Mathes, "Das Raschig-Verfahren zur Herstellung von Phenol", Angewandte Chemie, 52, Nr. 37, 16.09.1939, Seiten 591,592;
Dexter North, "Contributions of the Office of Alien Property Custodian to Chemical Research", Journal of Chemical Education, December 1943, Seite 605-608, hier S. 606. Es betraf die US Patente 1963761, 1964768, 2035917, 2156402

(15) Annual Reports, 1942-1946, Reprint Edition 1977 by Arno Press Inc.
siehe (14) Dexter North, Seite 606
Zu Krupp und General Electric Co. siehe auch:
Vesting Order, V.O. 1040 Records of the Office of the Alien Property Custodian (Record Group 131) Vesting Order Case Files

(16) Annual Reports, 1942-1946, Reprint Edition 1977 by Arno Press Inc. (Suchbegriff: 9,393 formerly enemy-owned)

(17) Rubrik "Alien Property Custodian" in Journal of the Patent Office Society, June, 1946, Vol. XXVIII, No. 6, Seite 426

(18) Weekly information bulletin, Number 76, January 1947,Office of the Assistant Chief of Staff, G-5 Division USFET, Information Branch, Seite 16,17
Background Information, Office of the U.S. High Commissioner for Germany, Issued by office of public affairs, Nr. 68, Frankfurt, 13. September 1951

(19) Archiv-info, Deutsches Museum, 5. Jahrgang 2004, Heft Nr. 2, Seite 3. Auch als BIOS-, CIOS- und JIOA-Reports bekannt.

(20) 100 Jahre Patentamt in Berlin - Kreuzberg, Hrsg. Deutsches Patent- und Markenamt technisches Informationszentrum Berlin, Berlin 2005, Seite 14

(21) hier ein PDF aus "The Official Journal (Patents)", October 20., 1948, Seite 1322, 1323

(22)  Auszüge deutscher Patentanmeldungen, gedruckt 1948-1949 durch den Printing and Stationery Service, Control Commission for Germany, 22 Bände mit ca. 600 bis 1.000 Seiten pro Band:
 1. Brennkraftmaschinen  
 2. Elektrotechnik I   
 3. Elektrotechnik II
 4. Elektrotechnik III   
 5. Elektrotechnik IV   
 6. Chemie I 
 7. Chemie II
 8. Chemie III   
 9. Wärmetechnik  
 10. Instrumente   
 11. Eisenbahnbetrieb und Bauwesen    
 12. Holzbearbeitung
 13. Textilindustrie  
 14. Hebezeuge  
 15. Bergbau
 16. Gleislose Fahrzeuge u. Feuerlöschwesen
 17. Landwirtschaft
 18. Sammelband      Beispielseite aus Band 18, er enthält unter anderem die Klasse 74 - Signalwesen
 19. Hüttenwesen
 20. Blecherzeugung
 21. Maschinenelemente
 22. Schiffbau, Waffen

(23) siehe (20) 100 Jahre Patentamt in Berlin - Kreuzberg, Seite 13

(24) Gesetz über die Verlängerung der Dauer bestimmter Patente, vom 15. Juli 1951, Bundesgesetzblatt I., 1951, Seite 449

(25) "In recognition of this prestigious work, particularly relating to German patents, Harold was knighted in 1946". Siehe hier.

(26) Götz Christoph Güttich, Die Entwicklung des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland und Großbritannien nach dem Zweiten Weltkrieg, Dissertationsschrift, Freie Universität Berlin, Juli 1995, Seite 132

(27) Walter Strauss, "Die Rechtsentwicklung des deutschen gewerblichen Rechtsschutzes nach 1945", Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen, 1952, Seite 205-208, Seite 208

(28) Philipp Möhring, "Die Behandlung der Patente und Urheberrechte im Friedensvertrage", Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, (GRUR), Nr. 3, 1948, Seite 127-139, hier Seite 131

(29) "Washingtoner Abkommen über die Liquidation deutscher Vermögenswerte in Schweden vom 18. Juli 1946", Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen, Nr. 2/3, 15. Dezember 1948, Seite 42-43

(30) "Washingtoner Abkommen über die Liquidation deutschen Eigentums in der Schweiz vom 25. Mai 1946", Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen, Nr. 2/3, 15. Dezember 1948, Seite 39-41.
Über das Abkommen im Allgemeinen siehe auch::
Daniel Frei: "Das Washingtoner Abkommen von 1946: Ein Beitrag zur Geschichte der schweizerischen Aussenpolitik zwischen dem Zweiten Weltkrieg und dem Kalten Krieg". Schweizerische Zeitschrift für Geschichte. 1969, S. 567–619. (online, PDF 23,8MB)

(31) siehe (26) Götz Christoph Güttich, Seite 129 und
"Department of Justice" in Journal of the Patent Office Society, April, 1947, Vol. XXIX, No. 4, Seite 306, 307

(32) Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen, Nr. 1, 15. Oktober 1948, Seite 17, 18
Heinrich Kirchhoff, Das deutsche Patentwesen - Rückschau und Ausblick, 2. Auflage, Deutscher Zentralverlag, Berlin, 1949, Seite 45

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siehe auch Martin Domke, Deutsche Auslandswerte in den Vereinigten Staaten von Amerika 1945 - 1950, http://www.zaoerv.de/13_1950_51/13_1950_3_a_537_555.pdf

 
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Text online seit 08.12.2010
Letzte Änderung: 25.07.2015