Schon die alten Griechen... Um 720 v.
Chr. gründeten die Griechen Sybaris, eine Kolonie in
Süditalien, am Golf von Tarent. Die Sybariten (lt. Duden
gleich "Schlemmer") waren der Genußsucht und
den Tafelfreuden zugeneigt. "Wenn einer der Köche
ein eigenes neues köstliches Gericht erfinden würde, so
sollte es keinem anderen vor Ablauf eines Jahres
gestattet sein, von dieser Erfindung Gebrauch zu machen,
sondern nur dem Erfinder selbst. Während dieser Zeit
sollte er den geschäftlichen Gewinn davon haben, damit
die anderen sich anstrengten und wetteifernd sich in
solchen Erfindungen zu übertreffen suchten". .
Dieser Bericht von Athenäus wird oft zitiert und gern
als Kuriosität abgetan. Gab es im Altertum so etwas wie Erfindungsschutz? Denn bedeutende technische Leistungen wurden ja vollbracht: Schwarzpulver, Porzellan, Metallverarbeitung, Bewässerungsanlagen, Seidenherstellung usw. waren in der Antike bekannt. Staatliche Monopole auf Handelswaren gab es, z. B. für Salz in Rom oder Weizen in Phönikien.(2) Monopolrechte für die Ausnutzung von technischen Erfindungen sind mir aber nicht bekannt. In Persien und China
soll es Auszeichnungen und Prämien für
außergewöhnliche Leistungen von Künstlern und
Handwerkern gegeben haben. (Journal of the Patent Office
Society, Febr. 1952, Seite 111). Ansätze, geistiges Eigentum zu
schützen, finden sich höchstens in Zusammenhang mit
Warenbezeichnungen und den Schutz von Urhebern: Zurück
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(1) Erfindungsschutz im alten
Griechenland, GRUR, 1922, Nr. 5, Seite 112
Immerhin gibt es auch beim Bundesgerichtshof eine Entscheidung
"Suppenrezept". GRUR 1966, Heft 5, Seite 249-251
(Fortschritt und Erfindungshöhe eines neuen technischen
Verfahrens können auch darauf beruhen, dass das
Verfahrenserzeugnis eine besondere ästhetische Wirkung
hervorruft...)
(2) Monopolies and Patents, Harold G. Fox, The University of Toronto Press, 1947, Seite 20
(3) W. Sandermann, Papier, eine Kulturgeschichte, 3.Aufl., (Die in der Nähe von Xian gefundene Papierprobe aus der Zeit von 140-87 v. Chr. zeigt, dass Tsai Lun wohl nicht das Papier schlechthin, sondern eine wichtige Verfahrensstufe erfunden oder einen neuen Rohstoff vorgeschlagen hat.)
(4) Immaterialgüterrecht, Band I, 3. Aufl., Fußnote auf Seite 15
(5) Lehrbücher und Grundrisse
der Rechtswissenschaft, Achter Band: Gewerblicher Rechtsschutz
und Urheberrecht, dritte Auflage, Walter de Gruyter & Co,
1962, Seite 5
(Z. B. hat der attische Meister Exekias (ca.550-530 v.Chr.) seine
Vasen signiert. Seine Schale mit der Meerfahrt des Dionysos ist
in München in der Staatlichen Antikensammlung zu sehen.)
(6) Hubmann, Gewerblicher Rechtsschutz, 4. Aufl., C. H. Beck, Seite 10