Die ersten Patentgesetze
von A (Ägypten) - H (Hongkong)

Ende neunzehntes- Anfang zwangzigstes Jahrhundert führten viele Länder Patentgesetze ein. Da besonders Großbritannien zu jener Zeit noch viele Kolonien "besaß", ist das Patentrecht dort meist dem englischen Recht entnommen.
Auch kann man unterscheiden zwischen Ländern des Vorprüfungssystems und des Anmeldesystems (französisches Recht). Beim Anmeldesystem wird erst bei Streitigkeiten auf Neuheit geprüft. Die Angaben sind entnommen aus: Kohler und Mintz, Die Patentgesetze aller Völker, Band I. und II., R. v. Decker's Verlag, Berlin 1912
Ägypten erstes Patentgesetz von 1949.  Laut Patentblatt, No. 45, 10. November 1880, Seite 192 wurden Patente auf 5 bis 15 Jahre durch besonderen Firman erteilt. Ein Firman oder Ferman war ein Erlass islamischer Herscher. (PVÜ seit 01.07.1951)

Albanien wurde 1912 nach Jahrhunderten türkischer Herrschaft unabhänig. Trotzdem galt noch lange das türkische Gesetz vom 10.05.1888 über Fabrikmarken und das türkische Gesetz über die Erfindungspatente vom 09.03.1880. (Quelle: Blatt für PMZ, 1932, Seite 272) (PVÜ seit 04.10.1995)

Algerien 05. Juni 1850 (Quelle hierfür: Patent Laws of the World, Band 1 und 2, Chartered Institute Of Patent Agents, London 1899) (PVÜ seit 01.03.1966)

Argentinien
erstes Patentgesetz von 1841, ersetzt durch das Gesetz vom 11. Okt. 1864, Vorprüfungssystem.
Besonderheit: Patente konnten bei der Postanstalt angemeldet werden.
Vor dem Erlass des Gesetzes von 1864 wurden von den einzelnen Provinzen Patente erteilt, deren Bestätigung oder Umwandlung in Landespatente nach Tit. 7 des neuen Gesetzes binnen 6 Monaten nachgesucht werden konnte. (PVÜ seit 10.02.1967)
Für die Falklandinseln konnten englische Patente durch den Kolonialsekretär eingetragen werden. Damit galt das Erfinderrecht auf den Inseln so lange wie in England. (siehe auch:Wassermann, Streifzüge durch Argentiniens Patent- und Markenrecht, GRUR, 1949, Seite 71 ff. und Patentblatt, 1880, Seite 168)

Australien bestand im 19. Jahrh. aus einzelnen Kolonien. Daher auch unterschiedliche Patentgesetze:
New South Wales und Queensland-erste Patentgesetze vom 06. Dez. 1852;
South Australia - 21. Dez. 1877; Victoria - 09. Mai 1865; Tasmanien - 05. Nov. 1858;
Western Australia - 15. August 1872. (PVÜ seit 10.10.1925)
Die Kolonien bildeten ab 1901 einen Bundesstaat (Commonwealth of Australia). Erstes australische Patentgesetz 1903, wirksam geworden 1904.(Quelle auch: Patentblatt, 1880, Seite145 - 148)
(Ein Beispiel für ein frühes Kolonial Patent aus Victoria ist die Nr. 1139 vom 4. August 1868. Thomas Sutcliffe Mort und Eugene Nicolle erfanden eine Gefrieranlage für Schiffe, um australisches Fleisch nach England transportieren zu können. Siehe www.ipaustralia.gov.au/patents/ex_fridge.shtml )

Bahamas Patentgesetz vom 23. Mai 1889, (oder 23. März, laut: Sämtliche Patentgesetze des In- und Auslandes in ihren wichtigsten Bestimmungen, J. Tenenbaum, 6. Aufl., Leipzig, 1906)
durch wesentliche Änderungen seit 1890 dem englischen Verfahren enger angeschlossen. (PVÜ seit 10.07.1973)

Barbados Ein vom Anmeldesystem ausgehendes Gesetz vom 12. Dezember 1883. (PVÜ seit 12.03.1985)

Belgien das franz. Gesetz vom 07. Januar 1791 wurde in Belgien 1797 eingeführt. Die "Vereinigten Belg. Staaten" waren seit 1794 von Frankreich besetzt. Das Patengesetz vom 25. Januar 1817 überdauerte die Lostrennung Belgiens vom Königreich der Niederlande. An dessen Stelle ist das Gesetz vom 24. Mai 1854 getreten. Anmeldesystem, die Anmeldung konnte vor Lokalbehörden geschehen, die sie an die Zentralstelle weitergaben. (Quelle auch: Ausländische Patentrechte Belgien-Frankreich-Schweiz, Prof. Dr. Oskar Schanze, zweite wohlfeile Ausgabe, 1907) (PVÜ seit 07.07.1884)

Belize (ehemals Britisch Honduras) Das Gesetz vom 10. September 1862 entspricht dem englischen Gesetz von 1852 (aber im Patentblatt, 1880, Seite 150 heißt es: 10. Dezember 1862, entspricht dem englischen Gesetz vom Juli 1851.) (PVÜ seit 17.06.2000)

Bermuda Gesetz vom 18. November 1902. Es schloß sich fast wörtlich dem Gesetz von Trinidad von 1900 an und folgte wie dieses im Ganzen dem englischen Gesetz von 1883.

Bolivien Privilegiengesetz vom 20. Oktober 1847, das aber sehr viel zu wünschen übrig ließ. Darauf erging das Gesetz vom 08. Mai 1858. (PVÜ seit 04.11.1993)

Brasilien erstes Patentgesetz vom 28. August 1830. (Aber Laut Homepage der Deutsch-Brasilianischen Handelskammer São Paulo erlies bereits 1809 der portugiesische Kronprinz Dom João VI das erste Patentgesetz Brasiliens.) (PVÜ seit 07.07.1884)

Brunei, Enactment No. 1, vom 12 Janurar 1925, es konnte nur die Gültigkeit von Patenten aus Großbritannien, den Federated Malay States oder den Straits Settlements auf Brunei erstreckt werden. (Quelle: Patent laws of the world, Berthold Singer, Ausgabe 1930)

Bulgarien erstes Patentgesetz vom 29. Juli 1921. (Quelle: Patent laws of the world, Berthold Singer, Ausgabe 1930) (PVÜ seit 13.06.1921)

Chile Gesetz über ausschließliche Privilegien, Dekret mit Gesetzeskraft vom 09. September 1840. Vorprüfungssystem, Kohler bezeichnet die Patentgesetzgebung von Chile als die durchdachteste unter den Gesetzgebungen Südamerikas. Nach Art. 152 der Verfassungsurkunde vom Mai 1833 stand jedem Erfinder das ausschließliche Benutzungsrecht seiner Erfindung oder Entdeckung für die durch das Gesetz bewilligte Dauer zu. (Quelle: Patentblatt, 1880, Seite178) (PVÜ seit 14.06.1991)

China, Volksrepublik unter der Herrschaft der Kuomintang Partei wurde im Mai 1944 das erste chin. Patentgesetz erlassen.
(PVÜ seit 19.03.1985; Madrider Markenabkommen seit 04.10.1989; PCT seit 01.01.1994; Budapester Vertrag seit 01.07.1995; Welthandelsorganisation WTO seit 11.12.2001)
siehe auch
VR China

Costa Rica Gesetz über das geistige Eigentum vom 27. Juni 1896 (oder 26. Juni, laut: Sämtliche Patentgesetze des In- und Auslandes in ihren wichtigsten Bestimmungen, J. Tenenbaum, 6. Aufl., Leipzig, 1906) (PVÜ seit 31.10.1995)

Dänemark Patentgesetz vom 13. April 1894. Es war wie das norwegische und schwedische in der Hauptsache dem deutschen entnommen. Das dänische Gesetz galt nicht für Island, Grönland und Dänisch-Westindien.(oder 28. März 1894 nach: Patent Laws of the World, Band 1 und 2, Chartered Institute Of Patent Agents, London 1899) (PVÜ seit 01.10.1894, Dänemark hat die Anwendung der Stockholmer Fassung auf die Färöer ab 06.08.1971 erstreckt)

Danzig (poln. Gdansk) seit 1793 preußisch. Durch Versailler Vertrag vom Dt. Reich abgetrennt und 1920 als Freistaat errichtet.
Patentgesetz vom 14. Juli 1921. Keine Unterscheidung von Patenten und Gebrauchsmustern. Eintragung in die Patentrolle ohne Prüfung auf deren Schutzfähigkeit. Mit der Anmeldung beim "Staatlichen Amt für gewerblichen Rechtsschutz" war eine Gebühr in Höhe von 40 Gulden zu entrichten.
(Quelle: Danziger Rechtsbibliothek, Die Gesetze der Freien Stadt Danzig, Band 6-Gewerbliches und geistiges Urheberrecht in der Freien Stadt Danzig-, Dr. Hans Schneider, 1926)

DDR, Deutsche Demokratische Republik, bestand 1949 - 1990 aus den heutigen Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die am 03.10.1990 nach Art. 23 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beigetreten sind.
Im Februar 1948 hatte die SMAD (Sowjetische Militär-Administration in Deutschland) die Deutsche Wirtschaftskommission -DWK, als zentrales Organ der staatlichen Wirtschaftsleitung gegründet. (SMAD Befehl Nr. 32/48). Das Sekretariat der DWK beschloß in seiner Sitzung vom 15.09.1948 die "Anordnung über die Errichtung einer Patent- Gebrauchsmuster- und Warenzeichen-Anmeldestelle im Büro für Erfindungswesen", Berlin W 8, Leipzigerstr. 5-7.
Das eigentliche Patentgesetz verabschiedete die Volkskammer der DDR am 06. September 1950. Vom selben Tag ist auch das "Gesetz über die Errichtung eines Amtes für Erfindungs- und Patentwesen". Das Patentamt unterstand nach §13 Pat.G. dem Ministerium für Planung.
Am 03. Oktober 1990 ging das "Amt für Erfindungs- und Patentwesen" mit rund 600 Mitarbeitern und im Deutschen Patentamt auf. (Quelle: Erfinder- und Neuererrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Band I, Staatsverlag der DDR, 1968 und Taschenbuch des gewerblichen Rechtsschutzes, Carl Heymanns Verlag, 1955)

Deutsche Schutzgebiete (bis nach dem 1. Weltkrieg):
Deutsch-Südwestafrika (seit 1884), Togo (seit 1884), Kamerun (seit 1884), Deutsch-Ostafrika (seit 1884), Deutsch-Neuguinea =Kaiser-Wilhelms-Land und Bismarckarchipel (seit 1885), Marshallinseln (seit 1885), Brown- und Providenceinseln (die Brown Insel heißt heute Eniwetok- am 01.11.1952 wurde dort die erste Wasserstoffbombe gezündet-, die Providence Insel heißt jetzt Ujelang Insel und gehört mit Eniwetok zu der Ralikinselgruppe der Marshallinseln), Nauru (seit 1888), Marianen, Karolinen, Palauinseln und ein Teil der Samoainseln (alle seit 1899), Kiautschou (1898 für 99 Jahre von China gepachtet, 1914 - 1922 von Japan besetzt.)
Gemäß Verordnung vom 09. Nov. 1900, in Kraft seit 01. Jan. 1901, galten die Vorschriften der Gesetze über den Schutz von Werken der Literatur und Kunst, von Photographien, von Erfindungen, von Mustern und Modellen, von Gebrauchsmustern und Warenbezeichnungen auch für die Schutzgebiete. Demnach erstreckte sich ein deutsches Patent auch auf die Schutzgebiete. Quelle auch: Sämtliche Patentgesetze des In- und Auslandes in ihren wichtigsten Bestimmungen, J. Tenenbaum, 6. Aufl., Leipzig, 1906
Der Gouverneur von Kamerun erließ am 22.07.1891 eine Verordnung, darin wurde der Aktiengesellschaft für Monierbauten vorm. G. A. Wayss u. Co, Berlin, für das Schutzgebiet von Kamerun das ausschließliche Recht auf Ausnutzung eines technischen Verfahrens verliehen. Das Recht war auf 10 Jahre begrenzt. Gegenstand des Verfahrens war die Herstellung von "Bautheilen aus Eisen und Cement" mit eingebetteten Rund-und Faconeisen und für die Fabrikation von Hartgipsdielen, auch Schilfbretter genannt, die unter Verwendung von Kork, Pflanzenmark, Stroh, Holzwolle, Alaun usw. gefertigt wurden. "Die gemischte Masse wird auf Lagen von Schilfrohr, Binsen, Bambus oder ähnlichen langfaserigen, vegetabilischen Stoffen in beliebiger Form ausgegossen und auf natürlichem oder künstlichem Wege getrocknet." (Heute würde man sowas einen baubiologischen Dämmstoff nennen. Quelle: Patentblatt, Nr. 41, 14.10.1891, Seite 520, siehe auch
hier, Zentralblatt der Bauverwaltung, Seite 149)

Deutschland 01. Juli 1877 siehe auch:
Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation,-16. Jahrhundert
Preußen und das Publikandum von 1815
Bayern, Württemberg, Hessen, Hansestädte
Die deutschen Landespatente
Das Patentgesetz von 1877
Text des Patentgesetzes von 1877
(PVÜ seit 01.05.1903)

Dominikanische Republik Gesetz vom 26. April 1911. (Quelle: Patent laws of the world, Berthold Singer, Ausgabe 1930) (PVÜ seit 11.07.1890)

Ecuador Das Gesetz vom 18. Oktober 1880 folgt fast wörtlich dem Gesetz von Bolivien von 1858. (PVÜ seit 07.07.1884, aber Ende 1886 wieder ausgetreten, erneuter Beitritt am 22.06.1999)

El Salvador nach der der Verfassung von 1886 konnten Erfindungsprivilegien auf bestimmte Zeit erteilt werden. Eine gesetzliche Regelung erfolgte am 06. Mai 1901. Vorprüfungssystem, die Pflicht der Markierung der Patentprodukte mit dem Patentvermerk entspricht den Bestimmungen mancher anderer Gesetze. (PVÜ seit 07.07.1884, aber 1887 wieder ausgetreten, erneuter Beitritt am 19.02.1994)

Estland, Bestimmungen vom 01.01.1921 über Einreichung und Erteilung von Patenten (Quelle: PMZ von 1921, Seite 76) Estland trat der PVÜ (Washingtoner Fassung von 1911) mit Wirkung vom 12.02.1924 bei. Es verlor seine Unabhängigkeit am 06.08.1940 und erlangte sie wieder am 20.08.1991, Beitritt zur PVÜ erneut am 24.08.1994

Fidschi Verordnung von 1877

Finnland Die "Direktion für Manufaktur" (1836 - 1884) war das Amt, unter dessen Obhut sich allmählich das Patentwesen entwickelte. Eine besondere Gesetzgebung gab es anfangs nicht, Grundlage für die Erteilung war der von der schwedischen Obrigkeit 1739 erteilte Erlaß für Privilegien. Seit 1842 wurden Patente katalogisiert, Patent Nr. 1 am 29.06.1842 an L. G. Ståhle erteilt. Patentdauer damals 3 bis 12 Jahre. Patentgesetz vom 30. März 1876, Gesetz von 1898 folgte den Grundzügen des deutschen Gesetzes.
(Quelle auch: Patentblatt, 1878, Nr. 43, Seite 227 und Festschrift Patenttien vuosikymmenet, Helsinki, 1992) (PVÜ seit 20.09.1921)

Frankreich Gesetz vom 07. Januar 1791 siehe auch: Frankreich, von der Pascaline zum Patentgesetz
(PVÜ seit 07.07.1884, einschließlich aller überseeischen D
épartements und Gebiete)

Gambia Patentgesetz vom 01. Mai 1900. Das Gesetz folgte dem englischen System von 1883. (PVÜ seit 21.01.1992)

Gazasteifen, Gaza Strip, seit dem Oslo Abkommen 1994 erstes plästinensisches Autonomiegebiet. Erstes Patentgesetz: Ordinance No. 33, vom 08. Dezember 1924 (Quelle: Patent laws of the world, Berthold Singer, Ausgabe 1930) aber nach Katzarov's Manual on Industrial Property all over the world, Loseblattsammlung, 22nd revision 2002 war es Ordinance No. 23 von 1924, danach folgte Palestinian Patent Law of 1938, [und: Decision of the Minister of Justice of the Palestinian National Authority of September 08. 1996. Anmeldungen beim Registrar's Office in Gaza Stadt. Nur Prüfung auf Formalien.]

Ghana (damals noch Goldküste) Patentgesetz vom 03. Januar 1900. Das Gesetz folgte dem englischen System von 1883. (PVÜ seit 28.09.1976)

Grenada Das Gesetz vom 16. Mai 1898 stimmt mit dem von St. Lucia wörtlich überein. (PVÜ seit 22.09.1998)

Griechenland erstes Patentgesetz von 1920 (PVÜ seit 02.10.1924)

Großbritannien, (Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland), 25. Mai 1624
(PVÜ seit 07.07.1884, die Anwendung der Stockholmer Fassung auf die Insel Man wurde mit Wirkung vom 29.10.1983 erstreckt) siehe auch:
England 1624, -Statute of Monopolies

Guatemala Dekret vom 02. Juni 1864 (PVÜ seit 07.07.1884, aber 1895 wieder ausgetreten, erneuter Beitritt am 18.08.1998)

Guyana (damals noch British Guyana) Patentgesetz vom 12. Juli 1861, welches auf der Höhe des englischen Gesetzes von 1852 stand. Quelle auch: Sämtliche Patentgesetze des In- und Auslandes in ihren wichtigsten Bestimmungen, J. Tenenbaum, 6. Aufl., Leipzig, 1906 (PVÜ seit 25.10.1994)

Haiti Gesetz vom14. Dezember 1922 Quelle: Patent laws of the world, Berthold Singer, Chicago 1924 (PVÜ seit 01.07.1958)

Hawaii Act of 29th of August 1884, to regulate the issuing of patents. Hawaii war da noch Königreich,
5 Dollar kostete die Anmeldung, 20 $ die Prüfung und nochmals 5 $ die Erteilung.
1819 Ankunft amerikanischer Missionare,1887 Errichtung der amerik. Marinebasis Pearl Harbor, 1898 von den USA annektiert, 50. Bundesstaat seit August 1959. Quelle auch: Patent laws of the world, Vol. I., London 1899. Chartered Institute of Patent Agents. Nach PMZ, 1901, Seite 15 sind die in den USA gültigen Bestimmungen über das Patentwesen durch Gesetz vom 30.04.1900 in Hawaii eingeführt.

Honduras Gesetz vom 14. März 1898 (PVÜ seit 04.02.1994)

Hongkong Es gab Bestimmungen von 1862, 1890, 1891, an deren Stelle die Verordnung vom 01. April 1892 getreten ist. Englische Patente konnten hiernach auf Hongkong erstreckt werden.

Die ersten Patentgesetze von
I (Indien) - P (Portugal)

R (Rumänien) - Z (Zypern)

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Text geändert: 15.10.2013